Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Barthel Stiftung - Stipendien für Studierende

Gertrud und Hellmut Barthel Stiftung

STIPENDIUM

Friedrich-Naumann-Stiftung - Stipendium für Studierende

Friedrich-Naumann-Stiftung
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Stiftung Stipendien-Fonds des Verbandes der Chemischen Industrie - Hoechst Doktorandenstipendium

FCI Fonds der Chemischen Industrie
1.850 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Studienstiftung des deutschen Volkes - Stipendium für Promovierende

Studienstiftung des deutschen Volkes
1.450 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Spenersche Stiftung - Stipendium

Spenersche Stiftung
300 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Stiftung Coloplast - Stipendien

Stiftung Coloplast
10.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Dr.-Gregorius-Mättig-Stiftung - Stipendium

Dr.-Gregorius-Mättig-Stiftung
1.200 € / ganzes Studium