Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Evonik Stiftung - Werner Schwarze Stipendium

Evonik Stiftung
1.400 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Cartellverband der katholischen Studentenverbindung - Felix Porsch–Johannes Denk–Stiftung

Cartellverband der katholischen Studentenverbindung

STIPENDIUM

Barthel Stiftung - Stipendien für Studierende

Gertrud und Hellmut Barthel Stiftung

STIPENDIUM

August-Wilhelm-von-Hofmann-Stiftung - Stipendium

August-Wilhelm-von-Hofmann-Stiftung
300 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Stiftung deutsche Sporthilfe - Förderkonzept „Leistung. Fairplay. Miteinander."

Stiftung deutsche Sporthilfe
400 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk - Promotionsstipendium

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
1.450 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Bundesregierung für Kultur und Medien - Immanuel-Kant-Promotionsstipendium

Bundesregierung für Kultur und Medien
1.300 € / ganzes Studium