Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Sieglinde Welker-DGHO - Promotionsstipendium

DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
800 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Stipendium der Genf-Gesellschaft e.V.

Genf-Gesellschaft e.V.
150 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Stiftung Zeitlehren - Promotionsförderung

Stiftung Zeitlehren
2.500 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Friedrich-Naumann-Stiftung - Stipendium der Freiheit

Friedrich-Naumann-Stiftung

STIPENDIUM

Rentenbank - Stipendienprogramm der Edmund Rehwinkel-Stiftung

Rentenbank
500 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Claussen-Simon-Stiftung - B-First Stipendium

Claussen-Simon-Stiftung

STIPENDIUM

Cartellverband der katholischen Studentenverbindung - Felix Porsch–Johannes Denk–Stiftung

Cartellverband der katholischen Studentenverbindung