Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Hochschule OWL - Stipendium für Studierende der Holz- und Produktionstechnik

HS Ostwestfalen-Lippe
83 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Hessische Lutherstiftung - Leistungsstipendien

Hessische Lutherstiftung

STIPENDIUM

Stiftung Vikarie Meiners - Stipendien

Stiftung Vikarie Meiners

STIPENDIUM

Evangelisches Studienwerk - Stipendium für Promovierende

Evangelisches Studienwerk Villigst
1.450 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Stipendium der Genf-Gesellschaft e.V.

Genf-Gesellschaft e.V.
150 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Deutsche Kautschuk-Gesellschaft - Förderstipendium

Deutsche Kautschuk-Gesellschaft (DKG)
40.000 € / ganzes Studium