Gehörlosengeld vom LVR Rheinland

Wenn Du im Rheinland wohnst und gehörlos geboren wurdest oder Dein Gehör vom dem 18. Lebensjahr verloren hast, kannst Du beim LVR Rheinland Gehörlosengeld in Höhe von 77 Euro im Monat beantragen.

Die Auswahlkriterien

  • Behinderung: Du hast dein Gehör vor dem 18. Lebensjahr verloren.
  • Ort: Du wohnst im Rheinland.

Die Bewerbung

Du kannst das Gehörlosengeld beim LVR oder bei Deiner Gemeinde- oder Kreisverwaltung beantragen. Du benötigst neben den Formularen auch eine Bescheinigung von einem HNO-Arzt.

3 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . <a href="https://formulare.lvr.de/lip/form/display.do?%24context=4C5DDE3247004F788961">Hilfe für Gehörlose</a>
  • 2 . <a href="https://formulare.lvr.de/lip/form/display.do?%24context=04F74434ACEB4F7A1D81">HNO-ärztliche Bescheinigung</a>
  • 3 . <a href="https://formulare.lvr.de/lip/form/display.do?%24context=95E0CEC277734F7B341B">Lebensbescheinigung Gehörlosenhilfe</a>

Weitere Fördermöglichkeiten

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Cochlear Deutschland - Graeme Clark Stipendium

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Familienkasse Bundesagentur für Arbeit
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