Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Barbara-Wengeler-Stiftung-Promotionsstipendien

Barbara-Wengeler-Stiftung
1.100 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Spenersche Stiftung - Stipendium

Spenersche Stiftung
300 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Heinrich-Böll-Stiftung - Stipendium für Promovierende

Heinrich-Böll-Stiftung
1.450 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

AIT ArchitekturSalon Köln - Interior Scholarship

AIT ArchitekturSalon Köln
1.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Christoph Reuter Stiftung - Stipendium

Christoph Reuter Stiftung

STIPENDIUM

Kind-Philipp-Stiftung - Promotionsstipendien

Kind-Philipp-Stiftung für pädiatrisch-onkologische Forschung
1.000 € / ganzes Studium