Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Heinrich-Böll-Stiftung - Studienstipendium

Heinrich-Böll-Stiftung
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Rosa-Luxemburg-Stiftung - Stipendium für internationale Promovierende

Rosa-Luxemburg-Stiftung
1.320 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Stiftung Eutiner Landesbibliothek - Forschungsstipendium

Stiftung Eutiner Landesbibliothek
1.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Studienstiftung des deutschen Volkes - Stipendium für Promovierende

Studienstiftung des deutschen Volkes
1.450 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Gerda Henkel Stiftung - Promotionssförderung

Gerda Henkel Stiftung
1.400 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Barthel Stiftung - Stipendien für Studierende

Gertrud und Hellmut Barthel Stiftung

STIPENDIUM

Heinrich-Kaufmann-Stiftung - Stipendien

Heinrich-Kaufmann-Stiftung