Das Blindengeld des Landschaftverbands Rheinland

Der Landschaftverband Rheinland kann Dir ein monatliches Blindengeld in unbekannter Höhe gewähren, wenn Du über 16 Jahre alt bist und Deine Sehschärfe nicht mehr als 2 % beträgt.

Die Auswahlkriterien

  1. Wohnort: Du wohnst in Düsseldorf bzw. Nordrhein-Westfalen.
  2. Beeinträchtigung: Du hast eine Sehbehinderung und Deine Sehschärfe liegt bei nicht mehr als 2%.
  3. Alter: Du bist über 16 Jahre alt.

Die Bewerbung

Du kannst Dich beim Amt für Soziales melden, wenn Du Fragen hast oder den Antrag auf Blindengeld stellen möchtest.

5 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Personalausweis
  • 2 . Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
  • 3 . Bescheid der Pflegekasse oder andere Nachweise über Leistungen im Rahmen der Pflege (sofern Leistungen von dort gewährt werden)
  • 4 . Fachärztliche Bescheinigung des Augenarztes
  • 5 . Sozialhilfe-Antrag