Das Landesblindengeld der Stadt Dresden

Die Stadt Dresden zahlt Dir, wenn Du blind bist und in Sachsen lebst, Landesblindengeld in Höhe von 333 Euro im Monat. Wenn Du hochgradig sehbehindert bist, erhältst du monatlich 52 Euro.

Die Auswahlkriterien

  • Beeinträchtigung: Du bist blind oder schwer sehbehindert.
  • Ort: Du lebst in Sachsen.

Die Bewerbung

Neben dem Antragsformular benötigst Du gegebenenfalls einen Feststellungsbescheid über Deine Behinderung. Du kannst Deinen Antrag beim Landesverwaltungsamt einreichen.

2 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Gegebenenfalls Nachweise der Beeinträchtigung der Sehfähigkeit
  • 2 . Durchgeführtes Feststellungsverfahren nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht)