Die Blindenhilfe des Bezirk Unterfranken

Als Blinder hast Du die Möglichkeit die Blindenhilfe als Teil der Sozialhilfe zu beziehen. Die Blindenhilfe wird auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel das Landesblindengeld angerechnet.

Die Auswahlkriterien

  • Sehleistung: Du bist vollständig erblindet, oder eine Sehschärfe auf beiden Augen von nicht mehr als 1/50, oder eine vergleichbare Sehstörung 
  • Voraussetzung: Ein Anspruch besteht nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze
  • Einschränkung: Du beziehst keine vergleichbare Leistung zum Ausgleich von Mehraufwendungen
  • Wohnort: Du lebst im Bezirk Unterfranken 

Die Bewerbung

Für die Beantragung der Blindenhilfe wendest Du Dich direkt an den Ansprechpartner beim Bezirk Unterfranken.