Studium

Stadt Freiburg - Landesblindenhilfe

Stadt Freiburg im Breisgau

Förderung
410 € / ganzes Studium
Deadline
Bewerbung jederzeit möglich
Institution
Stadt Freiburg im Breisgau
Kontakt
Hilfe zur Pflege
E-mail
ass@stadt.freiburg.de

Die Landesblindenhilfe der Stadt Freiburg

Als Mensch mit einer Sehbehinderung und/oder Blinder, hast Du die Möglichkeit die Landesblindenhilfe zu beziehen. Diese Leistung wird unabhängig von Deinem Vermögen und Einkommen gezahlt, und soll den Mehraufwand ausgleichen welcher Dir durch Deine Beeinträchtigung entsteht. Die Landesblindenhilfe für Freiburg beträgt monatlich 410 € für Volljährige, und 205 € für Minderjährige.

Bei entsprechend geringem Einkommen und Vermögen, wird zusätzlich die Bundesblindenhilfe in Höhe von 329€ für Volljährige, und 165€ für Minderjährige gezahlt.

Die Auswahlkriterien

  • Einschränkung: Du bist blind oder hast eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/50, oder eine vergleichbare Sehbehinderung
  • Wohnort: Du lebst im Kreis Freiburg

Die Bewerbung

Die Landesblindenhilfe wie auch die Bundesblindenhilfe kannst Du direkt über das Sozialamt in Freiburg beantragen. Für Fragen kannst Du Dich direkt an den Ansprechpartner beim Sozialamt wenden. 

2 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Behindertenausweis
  • 2 . Nachweise über die Beeinträchtigung der Sehfähigkeit