Das Landesblindengeld der Stadt Göttingen

Die Höhe der Leistung beträgt zwischen 187,50 € mtl. (bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung), und 375,00 € mtl. außerhalb von Einrichtungen. Das Landesblindengeld kannst Du beantragen wenn in Deinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen Bl vermerkt ist. Die Förderung hat keine zeitliche Begrenzung und wird unabhängig von Lebensalter, Einkommen und Vermögen an Sehbehinderte gezahlt.

Die Auswahlkriterien

  • Behinderung: Merkzeichen BI im Schwerbehindertenausweis
  • Wohnsitz: Wohnhaft im Land Niedersachsen
  • Sehbeeinträchtigung: Du musst entweder vollständig erblindet sein, eine Gesamtsehschärfe beider Augen von nicht mehr als 1/50 oder eine andere Störung des Sehvermögens haben, die dieser Sehschärfe entspricht

Die Bewerbung

Es besteht die Möglichkeit, das Landesblindengeld zugleich mit dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) zu beantragen. Den Antrag reichst Du bei der Stadt Göttingen im Rathaus ein.

1 Bewerbungsunterlage benötigt
  • 1 . Antrag Landesblindengeld Niedersachsen