Die Blindenhilfe der Stadt Furtwangen

Mit der Landesblindenhilfe kannst Du als Betroffener Unterstützung von der Stadt Furtwangen erhalten. Diese beträgt aktuell 410 Euro bei Volljährigen sowie 205 Euro bei Minderjährigen. Sie ist unabhängig von Einkommen und Vermögen, allerdings werden andere Pflegeleistungen (wie häusliche oder stationäre Pflege/ Versorgung) in Abzug gebracht.

Die Auswahlkriterien

  • Einschränkung: Du bist komplett erblindet oder das Sehvermögen beträgt bei Deiner Sehbehinderung weniger als 1/50 oder Deine Sehfähigkeit ist anderweitig gleich schwer beeinträchtigt.
  • Wohnsitz: Du lebst in der Stadt Furtwangen im Schwarzwald.

Die Bewerbung

Für die Beantragung wendest Du Dich an das für Dich zuständige Sozialamt im Landratsamt oder der Stadtverwaltung.