Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk - Stipendium für Studierende

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs - Promotionsstipendium

Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
800 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Barbara-Wengeler-Stiftung-Promotionsstipendien

Barbara-Wengeler-Stiftung
1.100 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Karl und Veronica Carstens Stiftung - Promotionsstipendium 

Karl und Veronica Carstens Stiftung
820 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Dr. Gert Mauss-Stiftung - “heureka!”-Stipendien

Dr. Gert Mauss-Stiftung

STIPENDIUM

Deutsche Stiftung Friedensforschung - Projektförderung

Deutsche Stiftung Friedensforschung
4.167 € / ganzes Studium