Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Barthel Stiftung - Stipendien für Studierende

Gertrud und Hellmut Barthel Stiftung

STIPENDIUM

Stiftung der Deutschen Wirtschaft - Stipendium für Studierende

Stiftung der Deutschen Wirtschaft
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

E.W. Kuhlmann-Stiftung Hamburg - Studien-Abschluss-Hilfe

E.W. Kuhlmann-Stiftung Hamburg
2.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Zonta International Foundation - Jane M. Klausman Women in Business Stipendium

Zonta International Foundation
6.500 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk - Stipendium für Studierende

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

August-Wilhelm-von-Hofmann-Stiftung - Stipendium

August-Wilhelm-von-Hofmann-Stiftung
300 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck - Stipendienprogramm

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW)
500 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Studienstiftung des deutschen Volkes - Leo Baeck Fellowship Programm

Studienstiftung des deutschen Volkes
1.450 € / ganzes Studium