Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Studienstiftung des deutschen Volkes - Journalismus-Stipendium

Studienstiftung des deutschen Volkes
1.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Hessische Lutherstiftung - Leistungsstipendien

Hessische Lutherstiftung

STIPENDIUM

WirtschaftsWerkstatt - W2 Social Up

WirtschaftsWerkstatt
200 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Heinrich-Böll-Stiftung - Studienstipendium

Heinrich-Böll-Stiftung
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes - Promotionsstipendien

Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes
4.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Stiftung der Deutschen Wirtschaft - Stipendium für Studierende

Stiftung der Deutschen Wirtschaft
1.148 € / ganzes Studium