Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Nagelschneider Stiftung - Stipendien für Doktoranden

Nagelschneider Stiftung
1.800 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Deutsche Kautschuk-Gesellschaft - Förderstipendium

Deutsche Kautschuk-Gesellschaft (DKG)
40.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Deutsche AIDS-Stiftung - Studienförderung

Deutsche AIDS-Stiftung

STIPENDIUM

August-Wilhelm-von-Hofmann-Stiftung - Stipendium

August-Wilhelm-von-Hofmann-Stiftung
300 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Bundesstiftung Aufarbeitung - Promotionsstipendien zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Bundesstiftung Aufarbeitung
1.350 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Karl und Veronica Carstens Stiftung - Promotionsstipendium 

Karl und Veronica Carstens Stiftung
820 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Google & EmployAbility - Stipendien für Studierende mit Behinderungen

Google
7.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

KLINGEL - Heldinnen Award

KLINGEL
1.200 € / ganzes Studium