Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Horizont-Stiftung - Stipendien für Studierende

Horizont-Stiftung
10.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

HAP-Grieshaber-Stiftung - HAP-Grieshaber-Stipendium

HAP-Grieshaber-Stiftung
1.200 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Bundesstiftung Aufarbeitung - Promotionsstipendien zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Bundesstiftung Aufarbeitung
1.350 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Filmakademie Baden-Württemberg - MWK Stipendium

Filmakademie Ludwigsburg

STIPENDIUM

Stiftung Niedersachsen/Edith-Russ Haus - Stipendien für Medienkunst

Stiftung Niedersachsen
10.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Stadt Lemgo - Stipendium Junge Kunst

Stadt Lemgo