Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Sieglinde Welker-DGHO - Promotionsstipendium

DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
800 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Studienstiftung Ius Vivum - Förderung von Juristen

Studienstiftung Ius Vivum

STIPENDIUM

Friedrich-Naumann-Stiftung - Stipendium für internationale Promovierende

Friedrich-Naumann-Stiftung
1.200 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Stiftung der Deutschen Wirtschaft - Studienkolleg - Stipendium für Studierende

Stiftung der Deutschen Wirtschaft
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Umdasch Foundation - Josef Umdasch Forschungspreis

Umdasch Foundation
5.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Evonik Stiftung - Stipendien für naturwissenschaftliche Abschlussarbeiten

Evonik Stiftung
1.400 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

P.G. Unna-Stiftung - Promotionstipendien

P.G. Unna-Stiftung