Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Andrea von Braun Stiftung - Stipendium

Andrea von Braun Stiftung

STIPENDIUM

Stiftung der Deutschen Wirtschaft - Stipendium für Promovierende

Stiftung der Deutschen Wirtschaft
1.350 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Cusanuswerk - Stipendium für Studierende der Musik

Cusanuswerk
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Hilmer-Stiftung - Promotionsstipendien

Hilmer-Stiftung
1.200 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

E.W. Kuhlmann-Stiftung - Rollendes Stipendium

E.W. Kuhlmann-Stiftung
12.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Hanns-Seidel-Stiftung - Journalistisches Förderprogramm

Hanns-Seidel-Stiftung
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Filmakademie Baden-Württemberg - MWK Stipendium

Filmakademie Ludwigsburg