Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Einstein Forum Daimler und Benz Stiftung - Albert-Einstein-Stipendium

Einstein Forum
10.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Hansen-Stiftung - Doktorandenstipendium

Hansen-Stiftung
1.200 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Zonta International Foundation - Jane M. Klausman Women in Business Stipendium

Zonta International Foundation
6.500 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Lieselotte und Dr. Karl Otto Winkler-Stiftung - Doktorandenstipendien im Bereich Arbeitsmedizin

Lieselotte und Dr. Karl Otto Winkler-Stiftung
600 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs - Promotionsstipendium

Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
800 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

FCI Fonds der Chemischen Industrie - Höchst Doktorandenstipendium

FCI Fonds der Chemischen Industrie
1.850 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Media Akademie e.V. - Leistungsstipendium

Media Akademie e.V.