Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Hans-Böckler-Stiftung - Stipendium für Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg

Hans-Böckler-Stiftung
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Deutsche Telekom Stiftung - FundaMINT - Lehramtsstipendien

Deutsche Telekom Stiftung
870 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Friedrich-Naumann-Stiftung - Stipendium für internationale Studierende

Friedrich-Naumann-Stiftung
850 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Karl und Veronica Carstens Stiftung - Promotionsstipendium 

Karl und Veronica Carstens Stiftung
820 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Cusanuswerk - Stipendium für Studierende der Musik

Cusanuswerk
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Zentralverbands Oberflächentechnik e. V. - ZVO-Masterstipendium

Zentralverband Oberflächentechnik e. V.
400 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Hochschule OWL - Stipendium für Studierende der Holz- und Produktionstechnik

HS Ostwestfalen-Lippe
83 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Zonta International Foundation - Amelia Earhart Fellowship Program

Zonta International Foundation
8.150 € / ganzes Studium