Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Otto Benecke Stiftung e.V. - Garantiefonds-Hochschulbereich

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830 € / ganzes Studium

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Rosa-Luxemburg-Stiftung - Lux like Studium Stipendium

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1.148 € / ganzes Studium

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Andrea von Braun Stiftung - Stipendium

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Stiftung Leben pur - Jahresstipendium Leben pur

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650 € / ganzes Studium

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Loschelder Rechtsanwälte - Loschelder Promotionsstipendium

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1.500 € / ganzes Studium

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Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier - Magisterstipendien

Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier
3.250 € / ganzes Studium