Das Blindengeld des LVW Hessen

Als hochgradig Sehbehinderter oder Blinder kannst Du das Blindengeld des Landeswohlfahrtsverbands Hessen beziehen. Unter Umständen kannst Du diese Leistung sogar aufstocken. Andere Pflegeleistungen (wie häusliche Pflege) werden hingegen in Abzug gebracht.

Die Auswahlkriterien

  • Einschränkung: Dein restliches Sehvermögen darf als Blinder 2% bzw. hochgradig Sehbehinderter 5% nicht übersteigen.
  • Wohnsitz: Du lebst im Land Hessen.

Die Bewerbung

Für die Beantragung und weitere Informationen wendest Du Dich an den Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung des LVW Hessen.

2 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Antrag
  • 2 . Bescheinigung vom Augenarzt