Die Blindenhilfe der Stadt Ulm

Die Stadt Ulm zahlt Dir, wenn Du blind bist und in Ulm lebst, unabhängig von Deinem Vermögen und Einkommen monatlich Landesblindengeld. Dazu kannst Du Blindenhilfe beantragen, die aufstockend neben der Landesblindenhilfe gewährt wird. Diese ist jedoch einkommens- und vermögensabhängig.

Die Auswahlkriterien

  • Beeinträchtigung: Du bist blind oder schwer sehbehindert.
  • Ort: Du lebst in der Nähe von Ulm.

Die Bewerbung

Neben dem Antragsformular benötigst Du außerdem einen Feststellungsbescheid über Deine Behinderung. Du kannst Deinen Antrag bei einer Erstanlaufstelle einreichen.